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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Giebelständiges Wohnhaus eines kleinen Hakenhofes auf niedrigem Hausteinsockel mit ebenerdigem Eingang. Haus markiert mit dem zur Straße offenen Hof die Einmündung des "Gäßchens". Stockwerke vorkragend, alte Fensterordnung z.T. noch mit Bleisprossen erhalten; unter der Plattenverkleidung ist gut erhaltenes Fachwerk des 18. Jhs. zu erwarten. Haustür des 19. Jhs. mit Oberlicht noch vorhanden. Entstehungszeit um 1730.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |