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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Hohes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf behauenem Sandsteinsockel mit abgewalmtem Mansarddach als Teil eines Dreiseithofes in prägender Ortsbildlage. Verzierte Eckständer und Schwellen, leichter Geschoßüberstand. Zweiläufige Sandsteintreppe. Inschrift: "DIESES HAUS IST UNTER DEM SCHUTZ DES ALLERHÖCHSTEN IST ERBAUT UNTER DER WITTIB DES JOHAN HENRICH KRÄLING UND DESSEN SOHN KONRAD DIESE LEUTE HABEN GOTT VERTRAUT UND DIESES HAUS ERBAUT DURCH DEN ZIMMERMEISTER JOHANN MÜLLER VON AMÖNEBURG DEN 15 MAI 1832"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |