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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Nordwestlich des Dorfkerns um 1861 angelegter Friedhof, Einfriedung durch eine Lungenbasaltmauer mit Sandsteinabdekkung. Am Eingang zwei quadratische Torpfosten mit pyramidenförmigem Abschlußstein, neben dem Tor ist in die Mauer eine quadratische Tafel mit reliefartig herausgearbeitetem Kreuz eingelassen. Als historische Grabmale haben sich zwei gußeiserne Kreuze in guter handwerklicher Gestaltung sowie zwei in Sandstein gefertigte historistische Aufsätze aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |