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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Einziges in Mardorf noch erhaltenes Bäuchen, das in seinem ursprünglichen Zustand aus dem frühen 18. Jh. als Anbau an eine Scheune überliefert ist. Exponierte Lage an einer Brücke über den Lamborn mit der Traufseite zum Fußweg entlang des Baches. Im Untergeschoß urwüchsig gebogene Streben in V-Form, Giebelverkleidung im Obergeschoß mit handgeschlagenen, spitzzüngigen Holzschindeln, im Giebeldreieck mit Schiefer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |