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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Kleines, in Ständerbauweise errichtetes Wohnhaus, ursprünglich dreigeteilt auf Kleinstparzellen erbaut. Niedriger Sandsteinsockel, einfach stehender Dachstuhl. Zeugnis der Lebensverhältnilsse von Tagelöhnern, die zu Beginn des 19. Jhs. Am Rande des alten Ortskerns Kleinstgrundstücke zur Existenzsicherung erhielten. Vergl. auch Am Hirtenrain.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |