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Zweigeschossiges Wohnhaus als wichtiger Bestandteil der in diesem Bereich nahezu geschlossenen traufständigen Bebauung an der Westseite der Marburger Straße, die sich an der Einmündung der Ledergasse zu einem dreieckigen Platz aufweitet. Der laut Inschriftstein 1864 errichtete Fachwerkbau ist als Rückwand für die Platzfassade mit dem dort aufgestellten Bildstock von besonderer Bedeutung. Die Traufansicht wird gegliedert durch die zentral angeordnete Gaube und den fünfseitigen, durch ein Haubendach abgeschlossenen Eingangsvorbau. Die holzverschindelte Fassade ist durch aufwendig geschnitzte Bretter entsprechend der Fensteranordnung unterteilt. In Höhe des Rähm eine Inschrift: "Gott halt in Gnaden treue Wacht In diesem Hause Tag und Nacht".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |