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Ehemalige Synagoge: Zweizoniger, zweistöckiger Bau auf Sandsteinsockel mit kräftigem Fachwerk, durch Ein- und Umbauten nach dem Kriege stark gestört. Lage im Hinterhof des Hauses Nr. 31. Gedenktafel: "Zum Gedenken an unsere während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgten, vertriebenen und ermordeten jüdischen Mitbürger. Bis zum November 1938 war dies die jüdische Synagoge in Mardorf".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |