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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Giebelständiges, in den Straßenraum ragendes Wohnhaus eines Dreiseithofes am ehemaligen Obertor, Werksteinsockel, allseitiger Stockwerksüberstand, profilierte Füllhölzer an Schwellen, Schnitzwerk; Giebelseite bis auf Erdgeschoß in jüngster Zeit mit Bitumenschindeln verkleidet. Holzstärken und Ausbildung des Fachwerks lassen auf eine Erbauungszeit noch vor 1700 schließen. Inschrift über Torbalken der Scheune: "1753 ERBAUT WORDEN DURCH MORITZ DÖRR UND MARIA CATHARINA RIELING".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |