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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Gemeindeviehwaage; kleines einstöckiges, in Ziegelmauerwerk ausgefachtes Häuschen auf niedrigem Sandsteinsockel in unmittelbarer Nachbarschaft des unteren Backhauses gelegen. An beiden Giebelseiten jeweils mit Rampe ein zweiflügeliges Tor zum Durchführen des Viehs. Immer seltener werdendes Exemplar einer früher verbreiteten gemeindeeigenen Einrichtung ähnlich Backhaus und Leiterhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |