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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Durch Umbauten im 18. und 19. Jh. verändertes Wohnhaus eines Dreiseithofes auf Sandsteinsockel mit unter dem Podest der zweiläufigen Treppe liegendem Kellerzugang. Bemerkenswert sind die in Mardorf einzigartigen, auf den Füllhölzern, dem Rähm und der Schwelle der Hofseite vorgefundenen Schnitzereien in Form von Flechtwerk und Taubändern. Die Scheune rechts hinten im Hof ist wegen ihrer Enstehung um 1730 erwähnenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |