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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Mardorf
Giebelständiges, die Straßenbiegung markierendes Wohnhaus eines Hakenhofes auf gut gearbeitetem, hohem Werksteinsockel mit ursprünglicher zweiläufiger Sandsteintreppe, unter deren Podest sich der Zugang zum Keller befindet. Die Stockwerke sind leicht übersetzt mit profilierten Schwellen auch im Giebel. Fachwerk des Erdgeschosses im 19. Jh. erneuert. Teilweise noch Fenster mit Kämpfer und Bleisprossen erhalten. Das Haus und die dazugehörige Scheune wurden zeitgleich in der ersten Hälfte des 18. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |