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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Roßdorf
Traufständiges Wohnhaus als Teil der Ansiedlung von Tagelöhnern und Kleingewerbe im Bereich des alten Wallgrabens. Der in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. entstandene, weitgehend unverändert gebliebene Rähmbau noch mit original erhaltener Haustür und Fenstern mit Kämpfer, zweigeteiltem Oberlicht und Bleisprosssen. Die einläufige Treppe vor dem hohen Sockel inzwischen abgebrochen. Auch städtebauliche Bedeutung als wichtiges Glied der geschlossenen Bebauung auf dieser Seite der Eulenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |