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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Roßdorf
Giebelständiges Wohnhaus als Teil eines langgestreckten Zweiseithofes hinter der Kirche. Rähmbau auf niedrigem Sockel aus der Mitte des 18. Jhs. mit ausladenden Streben und profiliertem Geschoßversatz. Das bis in den Keller reichende Fachwerk im Erdgeschoß im 19. Jh. erneuert, aus dieser Zeit wohl auch die zweiläufige Sandsteintreppe mit originalem Geländer und Kellereingang unter dem Podest. Teilweise haben sich noch Sprossenfenster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |