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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Roßdorf
Unmittelbar südlich an die Kirchhofmauer anschließender Vierseithof; das Wohnhaus ein dreizoniger Rähmbau auf hohem Sandsteinsockel, in dem der Stall untergebracht war. Das Fachwerk mit Geschoßversatz, die Streben durch Kopfband und Kopfholz mit dem Rähm verbunden; die Eckstiele, im Erdgeschoß direkt auf dem Sockel stehend, durch Säulen zum Teil mit Neidköpfen qualitätvoll verziert. Erschließung über eine zweiläufige Sandsteintreppe mit Eisengeländer, darin eingearbeitet eine Ruhebank; unter dem Podest der Kellerzugang durch quergeteilte zweilagige Stabtür mit aufgedoppelter Kreuzverschalung. Darüber ein knaufbesetztes Vordach als Taubenhaus. Vor einigen der Fenster mit Bleisprossen haben sich auch handgefertigte Blumenbänke erhalten. Der Überlieferung nach stammt das in der ersten Hälfte des 18. Jhs. entstandene Haus aus Emsdorf und ist wohl gleichzeitig mit dem Bau der angrenzenden Scheune nach Roßdorf gekommen. Diese wurde laut Inschrift 1804 erbaut: "SOLLST DU DIE GEBOTE DES HERRN HALTEN UND DER STIMME GOTTES GEHORSAM SEYN: SO WIRD DEINE SCHEUER MIT EINER REICHEN ERNDTE ANGEFÜLLET SEYN DIESER BAU IST ERBAUET DURCH JOHANN HENRICH BRAUN UND MARIA ELISABETHA DESSEN EHELICHE HAUSFRAU IM JAHR CHRISTI 1804 DEN ZWÖLFTEN DES JULIUS". Die Scheune gegenüber dem Wohnhaus in zeittypischen Fachwerkformen wurde laut Inschrift 1844 errichtet. Direkt an die Kirchhofmauer angebaut ein kleines, sorgfältig ausgeführtes Wirtschaftsgebäude von 1868 mit Stall für Schweine und Hühner sowie einem Holzschuppen. Neben dem geschichtlichen und städtebaulichen Denkmalwert ist die Hofanlage auf Grund ihres großen Reichtums an sonst meist untergegangenen Details von besonderer künstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |