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Schlichter neugotischer Sandsteinbau mit Schieferdeckung, neben der Fassade ein quadratischer Turm mit Spitzhelm. Kirche in dorfbeherrschender Position über einer mehrläufigen, verzweigten Treppenanlage, als bewußter städtebaulicher Akzent für die nördliche (Wiebelsbacher) Dorfhälfte errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |