Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Achteckige Wegekapelle mit knaufbesetztem Zeltdach in der Sichtachse der Torgartenstraße am südwestlichen Ortsausgang, daneben eine große Linde; auf niedrigem Sandsteinsockel Ziegelmauerwerk mit profiliertem Dachgesims, Tür mit Sandsteingewänden und verglastem Oberlicht, Rahmentür oben mit Scherengitter, unten mit Rauten gefüllt. Innen an der Wand hängendes Kreuz mit Gußkorpus, Inschrift in den Türgewänden: "ERBAUT VON HJ KRÄLING ANNO SALUTIS 1894". Als Zeugnis bäuerlicher Frömmigkeit in ehemals Mainzer Einflußgebiet von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |