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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Roßdorf
In Ständerbauweise, mit partiell erhaltenen, überblatteten Langstreben errichtete Scheune als bedeutsamer Teil des im Ortsgrundriß noch erkennbaren, ehemaligen Scheunenkranzes, der den wehrhaften Dorfabschluß zusammen mit dem davorliegenden Wallgraben bildete; laut Inschrift auf dem Torbalken 1660 erbaut. Störung durch unproportioniertes Schiebetor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |