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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Roßdorf
Die Scheune auf niedrigem Feldsteinsockel bildete ehemals den Abschluß der Bebauung zum Wallgraben hin. Die Art der Verstrebungen läßt auf eine Entstehung zwischen 1720 und 1760 schließen: Eckständer mit eingearbeiteten Regenabweisern aus sehr kräftigen Hölzern bis auf den Sockel reichend, die urwüchsig gebogene Schwelle als Riegel eingezapft, K-Verstrebungen mit Halsriegel, kleinem Kopfholz und Sporn, vorkragendes Obergeschoß mit profilierter Schwelle. Das rückwärtige Tor wurde später für die Durchfahrt der Dreschmaschine eingebaut. In jüngster Zeit zum Wohnhaus umgestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |