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Evangelisches Pfarrhaus, 1810-11 anstelle eines älteren neuerbaut. Schmuckloser klassizistischer Bau von kubischer Form mit Walmdach, durch seine erhöhte Lage über der Senke des Goldbachs weithin sichtbar. Gewölbter Keller, vielleicht vom Vorgängerbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |