Innenansicht, evangelische Pfarrkirche
Grundriß, evangelische Pfarrkirche. Bauaufnahme TH Darmstadt 1984.
Längsschnitt, evangelische Pfarrkirche. Bauaufnahme TH Darmstadt 1984.
Evangelische Pfarrkirche
Klassizistischer Grabstein, evangelische Pfarrkirche
Romanisches Fenster und Mauerwerk, evangelische Pfarrkirche
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Odenwaldkreis
Lützelbach
Rimhorn
  • Kirchstraße 6
Evangelische Pfarrkirche und ehemaliger Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 32

Die Kirche von Rimhorn, ein räumlich eher bescheidenes Bauwerk, jedoch von einer hochinteressanten Baugeschichte. Ein rechteckiges Langhaus mit Spitzbogenfenstern und Spiegeldecke, dahinter ein gerade schließender, eingezogener Chor, beide unter einem gemeinsamen Dach mit Haubendachreiter. Neben dem Chor die Sakristei, an deren Außenkante ein Wappenstein (Rodenstein/von Hattstein) das Datum 1523 trägt. Dieses galt lange als das Erbauungsdatum der Kirche, bis im Verlauf einer Restaurierung 1953-55 am Langhaus zahlreiche frühromanische Reste freigelegt wurden, die eine Datierung der Kirche ins 10./11. Jahrhundert möglich machen. 1523 und 1722 erfolgten lediglich größere Umbauten, die das heutige Bild der Kirche bestimmen. Die Innenausstattung stammt weitgehend von 1722: Kanzel (1812 verändert) und Taufstein. 1798 kamen Chorempore und Orgel (in Wörth gekauft) hinzu, 1812 die Empore im Schiff. Das von Löwen getragene Allianzwappen im Chorbogenscheitel (von Pretlack/von Bernstorff) stammt von 1722.

In Teilen erhalten ist die alte Wehrkirchhofsmauer, vor allem die spitzbogige Eingangspforte. Neben der Kirche ein klassizistischer Grabstein mit Urne als Bekrönung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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