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Der steinerne Wegweiser, ein Vierkantpfeiler aus Sandstein von ca. 1,50 m Höhe, steht am alten Weg nach König. Er trägt das Datum 1833 und die Aufschriften "nach König 1 Stunt" und "nach Rimhorn 1/4 Stunt".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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