Bahnhofstraße ab Nr. 25
Bahnhofstraße ab Nr. 31
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Odenwaldkreis
Michelstadt
  • Gesamtanlage
Bahnhofstraße

Die ersten Häuser der alten Straße nach König entstanden schon kurz nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges. Sie bilden mit den Häusern der Waldstraße eine eigene Gesamtanlage (vgl. "Untere Vorstadt"). In den 20er und 30er Jahren des 19. Jahrhunderts schob sich die städtische Bebauung - lange vor der Errichtung des Bahnhofs - längs der Landstraße um rund 200 m weiter nach Nordwesten. In wenigen Jahren, etwa zwischen 1820 und 1830, entstanden zu beiden Seiten der späteren Bahnhofstraße Zeilen von repräsentativen Gebäuden, zumeist zweistöckig und mit ihren Toreinfahrten Abstand haltend, deren streng eingehaltene Gebäudefluchten und Gegenüberstellung ein städtebauliches Konzept verraten, wie es dies in ähnlicher Weise schon ca. drei Jahrzehnte früher in der damals neu angelegten "Oberen Vorstadt" (Braunstraße) gegeben hatte. Während die südwestliche Straßenseite ihren Charakter durch Abrisse und den Bau moderner Geschäftshäuser weitgehend verloren hat und nur noch wenige alte Gebäude stehengeblieben sind, ist die nordöstliche Zeile von acht Häusern noch komplett. Es handelt sich ausschließlich um Gebäude, denen trotz unterschiedlicher Nutzung eine biedermeierliche Behäbigkeit und Großzügigkeit gemeinsam ist, in vereinzelten Fällen (z. B. Nr. 25) sogar die in der Kleinstadt ungewohnte Eleganz des klassizistischen Landhauses.

Die Gesamtanlage erstreckt sich auf der Nordostseite über die gesamte Häuserzeile Nr. 15-31, auf der Südwestseite dagegen nur auf den verbliebenen Rest mit Nr. 20-26 (Nr. 24 ist abgerissen).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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