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Kleinsiedlung für Beamte von Stadt, Bahn und Post, erbaut 1924/25 nach Entwurf des Stadtbaumeisters Jacob Meyer: einander gegenüberliegend je ein langgestrecktes eineinhalbgeschossiges Sechsfamilienhaus mit Mansarddach und vier Sattelgauben, an beiden Schmalseiten jeweils ein gegiebelter Eckrisalit. Jede Wohneinheit verfügt über ihren eigenen Eingang, Keller, Vorgarten und hinteren Gemüsegarten. Bis in Details wie Haustüren, Fenster, Treppen, Pfosteneinfriedung u. a. weitgehend original erhaltene Wohnanlage, in der der planende Architekt nicht ohne Erfolg versucht hat, auf bescheidenstem Raum einen gewissen Wohnkomfort mit der Intimität und Naturnähe der Gartenstadt zu verbinden. Die Gesamtanlage umfaßt die Häuser Nr. 6-16 und Nr. 5-15. Eine etwas größere Siedlung derselben Art, jedoch ungleich schlechter erhalten, findet man auch in der Jahnstraße (Nr. 32-50 und 37-43).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |