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Was die Bahnhofstraße für Michelstadts Norden ist, ist die Erbacher Straße für den Süden, eine typische Ausfallstraße des 19. Jahrhunderts, die die "Obere Vorstadt" in Richtung Stockheim/Erbach fortsetzt. Die Gesamtanlage erstreckt sich vom Beginn der Erbacher Straße bis zu den Nummern 29 bzw. 28 und schließt das Anwesen Kellereibergstraße 1 mit ein. Die ersten Häuser, etwa bis zu den Nummern 13 bzw. 14/16, entstanden, ähnlich wie in der Bahnhofstraße, innerhalb weniger Jahrzehnte, ca. 1790 bis 1830. Wie dort stehen sie auf Abstand und halten eine leicht geschwungene Bauflucht ein. Ausnahmslos traufständig und zweistöckig, gelegentlich mit Zwerchhaus oder Gauben, vertreten sie jenen Typus klassizistischer Häuser, die lokale Baugewohnheiten und -formen fortsetzen, gleichgültig, ob es sich um Massiv-, Putz- oder Fachwerkbauten handelt. Es sind unprätentiöse Architekturen, die gleichwohl von guten baulichen Qualitäten sind und die Gediegenheit und den Wohlstand der Bewohner dieses sogenannten "Kuchenbacke-Viertels" (wo man alle Tage Kuchen ißt) augenfällig machen.
Unterschiedlich im Stil, ihrer späten Bauzeit gemäß, aber unverändert passender Ausdruck des hier weiterhin gegenwärtigen gehobenen sozialen Milieus, ist die anschließende Bebauung der Erbacher Straße. Spätklassizistischen Bauten der zweiten Jahrhunderthälfte (Nr. 17-21) folgen gute gründerzeitliche Landhäuser mit größeren Gärten, hin und wieder mit Anklängen des Jugendstils (Nr. 28) und des Heimatstils (Nr. 26). Einige öffentliche Gebäude von höherem baulichem Anspruch verdeutlichen den gehobenen Standard der Straße: das Gymnasium, das ehemalige Finanzamt und das Forstamt. Gleichsam als Apotheose - übrigens nicht mehr innerhalb der Gesamtanlage - beschließen die beiden prächtigen Fabrikantenvillen der Familie Arzt, weit hinter ihre schmiedeeisernen Parktore entrückt, das historistische Michelstadt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |