Waldstraße ab Nr. 37, Hochstraße
Waldstraße ab Nr. 27 und 38
Große Gasse ab Nr. 17
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Odenwaldkreis
Michelstadt
  • Gesamtanlage
Untere Vorstadt

Die Gesamtanlage besteht aus der "Unteren Vorstadt", die sich nach Beendigung des Dreißigjährigen Kriegs im Norden der Stadt vor dem "Unteren Tor" bildete. Sie umfaßt den äußeren Teil der Großen Gasse (östliche Seite Nr. 13-19, die Westzeile besteht aus Neubauten), ihre Verlängerung, die Schulstraße (bis Nr. 7 bzw. 6), den älteren Teil der Bahnhofstraße (Nordseite bis Nr. 13), die Waldstraße (beiderseits bis Nr. 57 bzw. 66), die Schäfergasse, die alte Schafscheuer (Jahnstraße 4) und Hochstraße 42. Im ältesten Teil der Vorstadt unterscheidet sich die Siedlungsstruktur nur unwesentlich von der dicht besiedelten Altstadt innerhalb der Mauern. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden jedoch entlang dem "Viehtrieb", dem alten Weg nach Weiten-Gesäß, an dem bis dahin nur ein gräfliches Hofgut ("Kalkhof", siehe Schulstraße 40) und die Walkmühle ("Neue Meisterei", siehe Waldstraße 105) lagen, Reihen von zumeist traufständigen Häusern: die heutige Waldstraße. Es sind ein- oder zweistöckige, auf hohem, massivem Keller-Stall-Sockel stehende ("gestelzte") Wohnhäuser mit auffallend großen zweiläufigen Freitreppen und Scheunen im hinteren Teil der Grundstücke. Die Häuser der Waldstraße geben, obwohl teilweise umgebaut, auch heute noch ein sehr einheitliches Bild ab, eine im Vergleich zur Braunstraße oder zur Erbacher Straße bescheidene Wohnkultur: Die Bewohner waren Handwerker (u. a. Tuchmacher, Nagelschmiede), Arbeiter und Tagelöhner, die auf nebenerwerbliche Landwirtschaft angewiesen waren.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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