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Von mehreren Siedlungen, die in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts nach dem Reichsheimstättengesetz von 1917/18 zur Förderung von Hauseigentum für die minderbemittelte Bevölkerung in Michelstadt entstanden (u. a.: Jahnstraße 15-29, 1919/20; Jahnstraße 32-50 bzw. 37-43, 1922 ff.; Damaschkestraße, siehe Gesamtanlage, 1924/25), ist die Siedlung der sogenannten "Zeppelinhäuser" die größte. Der ältere Teil dieser mit städtischer Hilfe durch eine "Gemeinnützige Baugesellschaft" errichteten Häuser steht in der Waldstraße (Nr. 96-118) und am Beginn der Goethestraße (Nr. 1, 2, 3, 5). Es handelt sich um acht Doppelhäuser, einstöckige Putzbauten mit ausgebauten Dachgeschossen aus verschindeltem Fachwerk, die durch die originellen "Schiffskieldächer" eine höchst einprägsame Gestalt erhalten haben. Von den gebauchten Dächern rührt der volkstümliche Name "Zeppelinallee" her. Der Stadtbaumeister Jacob Meyer errichtete die Häuser in den Jahren 1923 und 1924. Sein Sohn und Nachfolger Anton Meyer, der das Amt des Stadtbaumeisters bis Anfang der 60er Jahre innehatte, fügte 1926/27 in der Goethestraße (Nr. 4-10 bzw. 7-13) kurze Reihenhauszeilen mit insgesamt acht Wohneinheiten hinzu: einstöckige, mit langen Satteldächern gedeckte, massive Bauten von großer Schlichtheit. Insgesamt eine stadtbaugeschichtlich interessante Siedlung, in der sich ländlich-heimische Bauformen mit der Idee der "Gartenstadt" verbinden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |