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Das "Gänsebrünnchen" von 1846, etwa 500 Meter nordöstlich vom Sportstadion am Waldrand gelegen, besteht aus einer flachen Wanne und einem achteckigen Stock mit ebensolcher, profilierter Bekrönung, das Ganze in Sandstein ausgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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