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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Seelbach
An der zentralen Kreuzung in der Ortsmitte angesiedeltes Kirchengebäude; der auf nahezu quadratischem Grundriss errichtete Fachwerkbau schließt einseitig an ein benachbartes Wirtschaftsgebäude an, steht aber ansonsten frei und nimmt im Ortsbild wegen seiner im Straßenbild hervorgehobenen Stellung eine wichtige städtebauliche Rolle ein. Auf dem verschieferten Zeltdach ein viereckiger Haubendachreiter mit achteckiger Laterne, die bekrönt wird von einer mit Engelsgestalt versehenen Wetterfahne. Das Fachwerk zeigt mit den durchlaufenden Ständern noch deutlich die Elemente des Ständerbaus, die Verstrebungen sind jedoch der Bauzeit gemäß dem Rähmbau des 18. Jhs. verpflichtet. Aus dem Beginn des 20. Jhs. haben sich Kratzputzverzierungen mit floralen Motiven in den Gefachen erhalten. Über der mit einer profilierten Bekleidung geschmückten, wohl originalen Eingangstür eine Inschrift, die Joh. Jakob Blöcher als Zimmermeister nennt und 1771 als Baudatum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |