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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Seelbach
  • Burgweg 1
Wohnhaus
Flur: 11
Flurstück: 31/1

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Seelbach

Gut erhaltenes traufständiges Wohnhaus mit umlaufendem Geschossversprung, die Eckstiele unten verdickt und mit Flachschnitzereien versehen, als Verstrebungen ausdrucksvolle Mannfiguren an Bund- und Eckstielen. Auf der rückwärtigen Traufe erschlossen über zweiläufige Sandsteintreppe und zweiflügelige, in aufwendiger Handwerksarbeit hergestellte Haustür, die sich von 1839 original erhalten hat. Neben den Inschriften von Giebelseite und Straßentraufe nennt die Rähminschrift der Eingangsseite Bauherr, Zimmermann und Baudatum: "Dießes Wohnhaus ist mit der Hilfe Gottes erbaut von Johann Georg Schorg, und Catharina dessen Ehfrau, und wurde aufgeschlagen 7ten Tag Junii, Anno Domini Jesu Christi, 1785 Werckmeister ist gewesen, der wohl und kunsterfahrne Jost Rühl zu Kirchvers, soli deo gloria Gott allein soll die Ehre sein". Inschrift rechte Giebelseite: "Wen Gott thut vor uns sorgen, ihm ist keine Noth verborgen, der du der rechte Vatter bist, der ergabst uns das Leben, und wirst uns alles geben, was uns zur Wohlfahrt nötig ist". Straßentraufe: "Ein weißes frommes Herz, das sey mein Schatz auf Erden, sonst alles, nur nicht dis, kan mir entrissen werden, dis bleibt in Tod auch mein, dis folgt mir aus der Zeit, zum seligsten Gewinn, bis in die Ewigkeit".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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