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Giebelständiges Fachwerkhaus, verschindelt, kurz nach 1662 (Kauf des Hausplatzes) erbaut, nach 1695 Gerberei. Erdgeschoß durch den Einbau eines modernen Ladengeschäfts teilweise verloren, das Obergeschoß und der Giebel jedoch mit fast unverändertem Fachwerkgefüge. Interessant, im schmalen Gang zum Nachbarhaus Nr. 9 sichtbar, ein mächtiger Konsolkragstein aus Sandstein, der das ursprüngliche Ende des später zweimal verlängerten Hauses bezeichnet. Zu dem Anwesen gehört eine zur Waldstraße (Nr. 3-5) hin traufständige, seit ihrer Erbauung quergeteilte Fachwerkscheune des frühen 19. Jahrhunderts, die eine frühere, schon um die Mitte des 18. Jahrhunderts existierende Scheune ersetzt hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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