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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Kleinbäuerliche Hakenhofreite mit giebelständigem Wohnhaus, Rähmbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. in konstruktivem Gefüge auf abgesetztem Werksteinsockel; die zweiläufige Sandsteintreppe mit Geländer und die Haustür mit Oberlicht und frei auskragendem Vordach sind aus der Bauzeit überliefert. Die Scheune sowie der ziegelgemauerte Hofabschluss zur Straße stammen aus dem frühen 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |