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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
In einer Biegung der Bahnhofstraße platzierter Vierseithof, der unmittelbar an das Grundstück der Unterburg grenzt. Das Wohnhaus ein über sehr hohem Werksteinsockel errichteter Rähmbau mit leichtem Geschossvorsprung, der um 1830 erbaut laut Inschrift 1896 an diese Stelle versetzt wurde. Zu dieser Zeit Erweiterung an beiden Giebelseiten. Dem straßenseitigen, zentral angeordneten Wintergartenanbau entspricht auf der Hofseite eine sandsteinerne Treppenanlage mit frei auskragendem, erkerartigem Vordach und zweiflügeliger Haustür aus der Bauzeit. Bis auf das um 1900 erbaute Stallgebäude rechts sind die übrigen Wirtschaftsgebäude nach 1945 entstanden. An der Hofeinfahrt haben sich zwei sandsteinerne Torpfosten mit profilierten Aufsätzen aus dem 19. Jh. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |