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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Hakenhofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das sich mit der Traufseite an einen schmalen Weg angliedert. Der Bau ist aus wissenschaftlichen Gründen interessant, da er in seinen Bundachsen und an den Ecken als Ständerkonstruktion ausgebildet ist, in seinem Gefüge jedoch Mannverstrebungen zeigt, die historisch eher bei Gebäuden in Rähmbauweise verbreitet sind. Vornehmlich tritt dies auf der Eingangsseite auf, wo die 3/4-Streben mit Kopfholz und Fussgegenstrebe ausgestattet sind, an der rückwärtigen Traufe hingegen fehlt dieses Zubehör. Als Bau der Übergangsphase lässt sich die Bauzeit für das 17. Jh. ansetzen. Die rechtwinklig anschließende Scheune übernimmt die Verstrebungenfiguren des Wohnhauses, sie ist inschriftlich datiert 1816.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |