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Stattliches traufständiges Wohnhaus zu zwei siebenachsigen Fachwerkgeschossen über massivem Sockelgeschoß, um 1790/1800 von dem Drehermeister J. A. Arzt erbaut, bis 1911 geteilt. Gute Holzverschindelung mit Schreinerarbeit von 1873 an den Fenstern des ersten Obergeschosses, darunter unverändertes Fachwerkgefüge. Das städtebaulich wichtige Haus war wohl auch ursprünglich verschindelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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