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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Vierseithofanlage, die sich südlich an das Anwesen Gießener Straße 18 angliedert und durch ihren Fachwerkbestand mit dekorativen Mannfiguren von besonderer Bedeutung für diesen Bereich des Ortskernes ist. Der Hof ist zur Straße durch einen traufständigen Torbau abgeschlossen, der als Rähmkonstruktion in der 1. Hälfte des 18. Jhs. entstanden ist. Beeindruckend die gebogenen Hölzer des Geschosswechsels und die breit stehenden Verstrebungen. An der Obergeschossschwelle ist ein Zinnenfries eingearbeitet, der Bau verfügt über eine Handpforte mit gewölbtem Sturzbalken. Seitlich schließt sich ein Remisengebäude in Fachwerk mit massivem Stallteil an, das laut Inschrift 1863 erbaut ist. Die südliche Abgrenzung der Hoffläche bilden zwei Wirtschaftsgebäude: eine Scheune, die mit ihren breit stehenden, vollausgebildeten Mannfiguren inschriftlich auf 1778 datiert ist und noch über ein Scheunentor mit außenliegenden Konstruktionshölzern verfügt. Das Stallgebäude stammt im Kern ebenfalls aus dem 18. Jh., im Erdgeschoss wurde es laut Datierung im Türstürz 1892 in Werksteinmauerwerk erneuert. Das zugehörige, dem letzten Drittel des 18. Jhs. zuzurechende Wohnhaus schließt sich giebelseitig mit einer Erweiterung des 19. Jhs. an das Wohnhaus Gießener Str. 18 an. Im südlichen Grundstücksbereich hat sich ein kleines multifunktionales Nebengebäude erhalten, das z. B. für das Dörren von Obst verwendet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |