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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Am nordwestlichen Ausgang des historischen Ortskerns angesiedelte Hofanlage, deren Hauptbau als Streckhof ausgebildet ist. Der traufständige Bau ist links des Wohnbereichs in einem zweiten Bauabschnitt durch ein Scheunenteil erweitert und unter einem Dach zusammengefasst worden. Rähminschrift: "Dieses Haus ist mit der Hülfe Gottes erbaut, den 18ten Juny 1833 durch den hiesigen Einwohner Caspar Weimer und dessen Ehefrau Elisabetha, gebohrne Willershausen, der Werckmeister war Johann Christ Schorg von Lohr, Gott allein die Ehr". Im Hintergrund ein Scheunengebäude mit steilem Dach, das aufgrund seiner Fachwerkkonfiguration noch ins 17. Jh. datieren könnte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |