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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Von der Straße durch ein vorgestelltes Wohnhaus zurückliegende Winkelhofanlage, die mit ihrer Rückseite direkt an die Pfingststraße grenzt. Das Wohnhaus ein durch den nachträglichen Drempel aufgestockter Rähmbau mit leichtem, profiliertem Geschossversatz und Mannverstrebungen, die an Bauformen des 18. Jhs. erinnern. In der Rähminschrift wird die Jahreszahl 1816 als Baudatum genannt. Als Anschluss an die im 19. Jh. entstandene Scheune ein zwischengestellter Torbau. Über den basaltgepflasterten Hof ist das kleine, zeitgleich errichtete Wirtschaftschaftsgebäude mit in Ziegelstein erneuertem Untergeschoss erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |