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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Vierseithof mit giebelständigem Wohnhaus auf hohem Werksteinsockel, Erschließung über zweiläufige, sandsteinerne Freitreppe und die aus der Bauzeit erhaltene zweiflügelige Haustür mit aufgesetzten Brüstungselementen. Der im letzten Drittel des 19. Jhs. errichtete Bau ist vollständig mit Platten verkleidet, unter denen ein gleichmäßig gegliedertes konstruktives Rähmfachwerk verborgen ist. Über den basaltgepflasterten Hof liegen die etwa zeitgleich entstandenen Wirtschaftsgebäude, die im Erdgeschoss teilweise massiv unterfangen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |