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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Traufständiges Wohnhaus, das im aufgeweiteten Kreuzungsbereich an der Gießener Straße eine dominante städtebauliche Stellung einnimmt. Der laut Inschrift an der einläufigen Sandsteintreppe 1812 errichtete Bau erhebt sich auf einem Werksteinsockel. Durch seine in der Mitte des fünfachsigen Gebäudes konzentrierten Streben und die strenge Gliederung fällt er ins Auge. Rähminschrift: "Den 8ten May 1812 hatt der Cantons Chirurgius Willhelm ... Weiler und Wilhelmina geborne Munchin vonhir haben disses Haus erbaut Der Zimmer war Wolf Rühl von Kirchvers". Im hinteren Bereich gehört ein mittlerweile zu Wohnzwecken umgenutztes, langgestrecktes Wirtschaftsgebäude des 19. Jhs. zum Hof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |