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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
In den ansteigenden Hang hineinragender Erdkeller, der nach der Überlieferung ehemals als Keller eines darüberstehenden, später abgebrochenen Fachwerkgebäudes diente. In der weit von der Straße zurückliegenden Schildwand des vermutlich mit Gewölbe überdeckten Kellers befindet sich der Zugang mit spitzbogenartiger Tür, deren Sturz aus zwei giebelförmigen Sandsteinen gefügt ist, die das Baudatum 1715 tragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |