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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Über L-förmigem Grundriss angelegter, massiv errichteter Baukörper mit Sandstein gegliederter Putzfassade, der als Amtsgericht 1907 eingeweiht wurde. Neben Diensträumen und -wohnungen war hier auch das Gerichtsgefängnis untergebracht. Der Amtsbetrieb endete 1943 und der Bau ging in Privatbesitz über. Der über einem hohen sandsteinernen Sockelgeschoss sich erhebende Bau nimmt durch seine zum Teil in Gruppen zusammengefassten Rundbogenfenster, die belebte Dachlandschaft und das vorspringende Risalit mit der Eingangstreppe eine besondere Stellung im Straßenraum ein. Zur Straße Abgrenzung durch original erhaltene Einfriedung und sandsteinerne Eingangstürpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |