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Traufständiges Wohnhaus der 1. Hälfte des 18. Jhs., das inmitten einer Bebauung des ausgehenden 19. bzw. beginnenden 20. Jhs. platziert ist. Der als Rähmkonstruktion mit profiliertem Geschossübergang und breitstehenden Streben ausgestattete Bau ist möglicherweise von anderer Stelle hierher transloziert worden. An der linken Ecke des Erdgeschosses hat sich ein Stiel mit Wasserschlag erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |