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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
  • Rathausstraße 4
Hofanlage
Flur: 19
Flurstück: 19

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen

Aus zwei eigenständigen Teilen zusammengefügtes, dicht an der Straße stehendes Fachwerkgebäude, das in der Sichtachse der Rathausstraße und als prägender Bestandteil einer geschlossenen Bebauungszeile eine wichtige städtebauliche Stellung einnimmt. Die als Rähmkonstruktionen mit Geschoßversatz erstellten Bauteile entstammen dem ausgehenden 17. Jh. (linker Teil) und der 1. Hälfte des 18. Jhs. (rechter Teil) , sie sind durch zueinander gekehrte Verstrebungsfiguren ausgesteift und mit leichten Profilierungen am Geschossversprung versehen. Im rechten Bereich ist ein Tor mit Handpforte eingelassen, das die aus dem 17. Jh. stammende Ständerbauscheune im hinteren Grundstücksbereich erschließt. Der linke Hausteil ist im Obergeschoss mit einer für Fronhausen einzigartigen Loggia ausgestattet, die sich durch flache Balusterbretter zur Straße abschließt. Im Inneren hat sich eine zweiläufige Treppe aus dem letzten Viertel des 18. Jhs. erhalten, deren Geländer am Antritts- und am Zwischenpfosten aus Vollbalustern und deren Füllungen aus Brettbalustern mit laubsägeartigen Durchbrechungen bestehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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