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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
  • Rathausstraße 7
Oberburg
Flur: 16
Flurstück: 25/5

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen

Von der Straße zurückliegendes vollständig in Bruchsteinmauerwerk errichtetes, heute als Wohnhaus genutztes Bauwerk, das als Amtssitz der Vögte von Fronhausen etwa 1260 ursprünglich in Form einer kleinen Wasserburg erbaut wurde; deren Grabenprofil ist im Umfeld teilweise noch zu erkennen. Die mit den nachfolgenden Schenken zu Schweinsberg stammesgeschichtlich auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückgehende Familie der Vögte von Fronhausen war die Schutzbeauftragte des Reichsstiftes Essen, für das seit 1159 der Ort Fronhausen Haupthof der Villikation und Mittelpunkt des Immmunitätsbezirkes war. Die Familie der Vögte von Fronhausen erlosch 1584 und die Schenken zu Schweinsberg wurden ihre Nachfolger. Im 30-jährigen Krieg wurde der Bau stark beschädigt und um 1690 als Gemeindebrauhaus eingerichtet. 1851 bis 1968 befand es sich im Besitz der Familie des früheren Brauereipächters. Es verfiel und wurde später als Scheune genutzt. 1969 gelangt das zu einer Ruien verfallene Gebäude erneut in den Besitz der Fronhäuser Linie der Freiherrn Schenk zu Schweinsberg. Es wird grundlegend instandgesetzt und zu einem Wohnhaus umgebaut. Der spätmittelalterliche Steinbau ist gegliedert durch sandsteingefasste Kreuzstockfenster an beiden Traufseiten, nach Westen ist giebelseitig ein Spitzbogenportal, nach Norden ein höher platziertes Rundbogenportal eingelassen. Der hölzerne Kreuzstock des Obergeschossfensters in der Ostfassade zeigt mit seiner Datierung 1559 eine Umbauphase in der Epoche der Renaissance an. Im Obergeschoss wird auf der Ostseite ein Kapellenanbau vermutet. Zur Rathausstraße hin lassen bei dem höher gelegenen Rundbogenportal zwei Mauerwerksöffnungen auf die Existenz einer früheren Zugbrücke schließen. Auffällig ist das spitze Dach, das entsprechend der vermuteten früheren Dachkonstruktion während der letzten Sanierung aufgesetzt wurde. Dem Bau nach Westen vorgelagert ist die Geländeabsenkung des ursprünglichen Wassergrabens, die durch eine kleine Treppe und zwei Sandsteinpfeiler markiert ist.

Zusammen mit dem Herrenhaus Gießener Straße 4 und dem zugehörigen Gartenhaus bildet die Oberburg heute eine Nutzungseinheit, die in den südlich und westlich anschließenden Gutspark in Form eines Landschaftsgartens eingebunden ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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