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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Noch zum Bereich des Brunnenplatzes gehörige Hofanlage, die sich durch die hohen steinernen Gebäudesockel und die massiv in Sandstein errichtete Hofeinfriedung zur Straße abgrenzt. Das spitzwinklig zugeschnittene Wohnhaus eine Rähmkonstruktion des 17. Jhs. mit kräftigem Geschossüberstand und Zahnschnittfries sowie insbesondere im Obergeschoss nahezu liegenden Streben, am hinteren Giebel eine Erweiterung des 18. Jhs. Der gut gefügte Sandsteinsockel ist laut Inschrift 1829 erneuert worden. Die kleineren Wirtschaftsgebäude im Erdgeschoss massiv erneuert, darüber Fachwerkgefüge des 18. Jhs. Die Hoftore sind an profilierten sandsteinernen Torpfosten angebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |