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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Hochaufragendes, inzwischen in einen Neubau integriertes Wohnhaus, das in den beiden unteren Geschossen in Ständerbauweise errichtet ist. Über der Eingangstür befindet sich im Sturz eine Inschrift: "Erhoben den 14.Tag May LMCI". Der über kleinem Grundriss entstandene Bau weist durch sein Gefüge aus zum Teil frei im Gefach stehenden Streben auf eine Bauzeit im frühen 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |