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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
An der Kreuzung mit der Straße In den Gärten angesiedelte Hofanlage, deren durch einen Drempel aufgestocktes Wohnhaus unmittelbar am Rand der beiden Straßen angeordnet ist. Rähmkonstruktion mit leichtem, profiliertem Geschossversatz, die Aussteifung erfolgt durch im Obergeschoss breiter stehende, vollausgebildete Mannfiguren, die an den Eckstielen mit geschweiften Kopfhölzern ausgestattet sind. Der inschriftlich auf 1788 datierte Bau ist über eine senkrecht zum Haus stehende Treppe und die historische Haustür erschlossen. Als Abschluss des natursteingepflasterten Hofes steht links eine etwa zeitgleich errichtete Scheune, deren Tor mit außenliegenden Verstrebungen als Seltenheit zu erwähnen ist.
Zum Anwesen gehört die nördlich an der Ecke In den Gärten benachbarte Scheune, eine teilweise massiv erneuerte Rähmkonstruktion des 19. Jhs., bei der sich das Scheunentor mit außenliegenden Verstrebungen erhalten hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |