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Teil der Gesamtanlage:
historische Ortskerne Mittel- und Oberhausen
Zur Straße offener Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, die Wirtschaftsgebäude stammen aus dem späten 19.Jh.; das Wohnhaus ein Rähmbau auf niedrigem Sockel, offensichtlich ein ehemaliges Wohnstallhaus, das Fachwerk mit Schwellriegelverzimmerung, breitgestellten 3/4-Streben und auf der Giebelseite zusätzlichen Brüstungsstreben. Der wohl kurz nach 1700 entstandene Bau steht in der Sichtachse der abknickenden Dreihäuser Straße und markiert die Einmündung eines kleinen Weges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |