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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Nach dem Stadtbrand von 1412 in der Mitte des 15. Jhs. erbautes Rathaus in der Nordwestecke des Marktplatzes. An der westlichen Längsseite runder Bruchsandstein-Treppenturm mit sechseckiger, verschieferter Glockenhaube, das Sandsteinportal des Turmtreppenhauses mit dem Sinnspruch: QUI CUSTODIT OS SVVM CUSTODIT VITAM SUAM (Wer seinen Mund bewahrt, bewahrt sein Leben) sowie Datierung 1562 bzw. 1775 als Datum der Renovierung des Turmes. Hier auch eine Darstellung des Kirchhainer Wappens. Das Hauptgebäude als dreigeschossiger Fachwerkrähmbau in sehr kräftigem Fachwerkgefüge mit enger Ständerstellung, leicht profiliertem Schwellbalken, gekehltem Füllholz und abgerundetem Stichbalken. Im Bereich der Gebäudeecken und im Giebeldreieck andreaskreuzförmige, durch senkrechte Ständer überblattete Verstrebungen. Das Dach verschiefert und mit Knauf und Wetterfahne bekrönt. Die zum Marktplatz orientierte Fassade mit einem seitlich verschobenen zweigeschossigen Fachwerkerker, der 1828 entfernt und 1913 wieder angefügt wurde, dabei das Erdgeschoß verändert und rundbogige Fenster eingebaut. Ursprünglich befanden sich an den Dachecken kleine Türmchen, ähnlich den Rathäusern in Treysa und Melsungen, sowie in allen Geschossen jeweils nur eine große Halle, die von einem kräftigen, noch heute erhaltenen Holzpfeiler gestützt wurde. Zeitweise war im Erdgeschoß das Spritzenhaus der Feuerwehr und die Nachtwächterwohnung untergebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |