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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, zweigeschossiges Ackerbürgerhaus des 18. Jhs. in markanter Lage am Treppenaufgang zum erhöht liegenden Weg Auf dem Groth. Hier weicht es in der Straßenflucht zurück und öffnet so den Winkel des Treppenaufgangs zum Kirchhof. Die Fassade mit giebelseitigem Geschoßversprung ist rundum verputzt, Fenstergewände und Türeinfassung als aufgeputzte Sandsteingewände. Die Haustür mit Oberlicht aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |